Cookie Consent
Bis vor Kurzem war der Zugang zu einer Website auch ohne die Abgabe einer Einverständnis-Erklärung möglich. Man wurde zumeist von einem sog. „Cookie-Banner“ begrüßt, der möglichst klein und unauffällig am unteren Rand positioniert war. Doch das ist ab sofort nicht mehr ausreichend. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 28. Mai 2020 ein Urteil erlassen, um den Datenschutz zu erhöhen. Aus diesem geht hervor, dass der Website-Besucher die Verwendung von Cookies durch eine explizite Einwilligung akzeptieren muss, um die Vorgaben nach DSGVO zu erfüllen. Was damit gemeint ist und welche Auswirkungen das ab sofort für Sie als Betreiber einer Website hat, erklären wir Ihnen hier.